HB Ad Slot
HB Mobile Ad Slot
Kein Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei bloßer Corona-Quarantäne
Thursday, August 5, 2021

Nach dem ArbG Bonn (7.7.2021 – 2 Ca 504/21) sind gewährte Urlaubstage auch dann auf den Jahresurlaub anzurechnen, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs einer behördliche Quarantäne-Anordnung unterliegt. Die Urlaubstage seien, sofern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliege, zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachzuholen. Eine solche Möglichkeit bestehe gemäß § 9 BurlG nur dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachgewiesen werde. Dieses könne durch die bloße behördliche Anordnung nicht ersetzt werden. Etwas Anderes folge auch nicht aus einer Analogie zu § 9 BurlG. Urlaubsstörende Ereignisse unterfielen grundsätzlich dem Risiko des Arbeitnehmers. Eine Analogie zu § 9 BUrlG käme nur dann in Betracht, wenn mit der Corona-Erkrankung bzw. Quarantäne-Anordnung typischerweise eine Arbeitsunfähigkeit einherginge. Aufgrund der Möglichkeiten des Home-Offices sei dies jedoch nicht der Fall. Wünsche auf Nachgewährung von Urlaubstagen können somit guten Gewissens unter Verweis auf dieses Urteil zurückgewiesen werden.

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/23_07_2021_/index.php

HB Ad Slot
HB Mobile Ad Slot
HB Ad Slot
HB Mobile Ad Slot
HB Ad Slot
HB Mobile Ad Slot
 

NLR Logo

We collaborate with the world's leading lawyers to deliver news tailored for you. Sign Up to receive our free e-Newsbulletins

 

Sign Up for e-NewsBulletins